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Verein
Alles über "Jonglieren in Aichtal e.V."
Convention 2024
Alle Informationen rund um unsere Convention 2024

Das Kleingedruckte

Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB)

Die Spielregeln der Aichtaler Jonglierconvention sind:

  1. Veranstalter und Vertragspartner
  • Veranstalter ist der Jonglieren in Aichtal e. V., Achalmstr. 88, 72631 Aichtal. Der Veranstalter ist auch der Vertragspartner.
  1. Vertragsabschluss
  • Der Vertrag kommt mit Bestellung eines Tickets im Online-Shop des Veranstalters zustande. Nach Bezahlung erhält der:die Teilnehmende vom Veranstalter ein E-Ticket und die dazugehörige Rechnung per Email.
  • Die Zahlung ist im Vorverkauf per Überweisung durch den/die Teilnehmende:n möglich und muss am Tag vor der Jonglierconvention auf dem Konto des Vereins eingegangen sein. Falls die Zahlung nicht vor Ablauf dieser Frist auf dem Konto des Vereins eingegangen ist, ist eine erneute Zahlung vor Ort nötig, ggf. doppelt bezahlte Beiträge werden nach der Jonglierconvention erstattet.
  • Bei der Anmeldung vor Ort auf der Jonglierconvention ist nur Barzahlung an den Kassen des Veranstalters auf dem Veranstaltungsgelände möglich.
  1. Datenspeicherung
  • Im Zuge der Vorbestellung werden Name, Adresse und Emailadresse des Teilnehmenden zum Zwecke der Voranmeldung für die Jonglierconvention gespeichert.
  • Der:die Teilnehmende kann die über ihn:sie gespeicherten Daten durch schriftlichen Antrag an den Veranstalter nachträglich einsehen.
  • Sämtliche Daten werden nur in Zusammenhang mit der Registrierung für die Veranstaltung verwendet.
  • Einen Monat nach Abschluss der Veranstaltung werden alle gespeicherten Daten gelöscht oder anonymisiert.
  1. Zugang zum Veranstaltungsgelände
  • Bei Ankunft auf dem Gelände wird ein Badge ausgehändigt, dieses berechtigt zum Zugang zum Veranstaltungsgelände.
  • Das Badge kann nur ausgehändigt werden, wenn der Haftungsausschluss vorliegt, dem der:die Teilnehmende persönlich oder online zugestimmt hat.
  • Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren wird das Badge nur nach Vorlage der schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ausgehändigt. Dazu ist das Formblatt „Einverständniserklärung für Teilnehmende unter 16 Jahren“ zu verwenden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich ohne Erziehungsberechtigte bzw. legitimierte volljährige Aufsichtsperson nicht auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten.
  • Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren wird das Badge nur nach Vorlage der schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ausgehändigt. Dazu ist das Formblatt „Einverständniserklärung für Teilnehmende im Alter von 16 und 17 Jahren“ zu verwenden.
  • Sollten in den Fällen von 4.3 oder 4.4 die Einverständniserklärungen nicht vorliegen, wird kein Badge ausgehändigt und der Zugang zum Veranstaltungsgelände verweigert. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
  • Verlorene Badges können grundsätzlich nicht ersetzt werden.
  • Badges sind nicht übertragbar. Bei Missbrauch behält sich der Veranstalter den Einzug des Badges und damit den Ausschluss von der Veranstaltung vor.
  1. Nebenleistungen
  • Im Ticket für die gesamte Jonglierconvention sind 3 x die Übernachtung in der Schlafhalle, 3 x Frühstücksbuffet und 1 Galashow-Ticket enthalten.
  1. Widerruf, Umtausch und Übertragung der Tickets
  • Mit dem Kauf eines Tickets kann man sich verbindlich für die Aichtaler Jonglierconvention anmelden. Sollten Teilnehmende aus triftigem Grund verhindert sein, können sie ihr Ticket bis zum ersten Tag der Jonglierconvention stornieren. Der Ticketpreis wird erstattet, ggf. abzgl. einer Bearbeitungsgebühr.
  1. Rückvergütung des Eintrittspreises bei Ausfall oder Verlegung der Veranstaltung
  • Programmänderungen und Änderungen des Veranstaltungsgeländes berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises.
  • Muss die bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden, kann kein, auch kein anteiliger, Ersatz gewährt werden.
  1. Generelle Regeln am Veranstaltungsgelände
  • Das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände hat der Veranstalter. Dem Veranstalter, bzw. den von diesem beauftragten Personen, ist Folge zu leisten.
  • Der:die Teilnehmende verpflichtet sich, das Gelände und die Geräte darin (z. B. Turngeräte) pfleglich zu behandeln, nichts zu entfernen und zu beschädigen.
  • Hunde und andere Haustiere sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten. Ausgenommen sind zertifizierte Assistenzhunde.
  • Offenes Feuer ist auf dem Veranstaltungsgelände verboten, Ausnahme hierzu ist der Fire Space, wo die Teilnehmenden unter Anleitung Feuerjonglage betreiben können. Alle Teilnehmenden sind aufgerufen, nach Kräften selbst zur Feuersicherheit auf dem Gelände beizutragen.
  • Der Konsum von verbotenen Betäubungsmitteln ist generell verboten.
  • Der Konsum von Alkohol ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren verboten, Jugendliche unter 18 Jahren ist der Konsum von branntweinhaltigen Getränken verboten. Die Kontrolle erfolgt über das Badge sowie über Vorlage eines amtlichen Ausweises.
  • Im Hinblick auf die Teilnahme einer großen Zahl von Kindern und minderjährigen Jugendlichen verpflichten sich die Teilnehmenden auch darüber hinaus, auf den Jugendschutz zu achten.
  • Persönliche Grenzen sind zu achten und es wird erwartet, dass die Teilnehmenden einen respektvollen Umgang miteinander pflegen. Auf der Jonglierconvention wird keine Form von Diskriminierung, Belästigung und oder andere Grenzüberschreitungen geduldet. Ausführliche Infos über das Awareness-Konzept der Jonglierconvention sind vor Ort verfügbar.
  • Bei Zuwiderhandlungen gegen die unter 8.1 bis 8.8 genannten Regeln behält sich der Veranstalter vor, die zuwiderhandelnden Personen des Geländes zu verweisen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des Eintrittspreises.
  • Der Veranstalter behält sich vor, stark alkoholisierte oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehende Personen generell von der Teilnahme an der Veranstaltung oder einzelner Programmpunkten, sowie vom Zutritt zum Veranstaltungsgelände auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des Eintrittspreises.
  1. Bild- und/oder Tonaufnahmen
    Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklärt sich der:die Teilnehmende damit einverstanden, dass er:sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.
  1. Haftungsausschluss
  • Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Teilnehmenden achten auf ihren gesundheitlichen Zustand selbst und beobachten diesen. Sie sind für die Einschätzung ihres persönlichen Könnens bei der Teilnahme an Workshops und der Nutzung von Equipment und Geräten verantwortlich und stellen den Veranstalter insofern soweit gesetzlich zulässig von jeglicher Haftung frei.
  • Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für verloren gegangene oder gestohlene Sachen.
  • Teilnehmende haften für die von ihnen verursachten Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
  1. Merchandise
  • Soweit mit dem Veranstaltungsticket ein T-Shirt oder anderes Merchandise erworben wurde, haftet der Veranstalter nicht dafür, dass die vom Bestellenden angegebene Größe auch tatsächlich passt.
  • Der Veranstalter haftet nur für Qualität von durchschnittlicher Art und Güte und behält sich vor, die Farbe und Gestaltung bei Bedarf noch abzuändern.
  • T-Shirts und Merchandise-Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen.
  1. Schlussbestimmungen
  • Es gilt deutsches Recht.
  • Gerichtsstand ist Stuttgart bzw. Nürtingen.
  • Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Regelung sowie anderer Bestimmungen auf dieser Anmeldeseite unzulässig sind oder werden, gilt diejenige Regelung, die wirksam ist und dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in sachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am besten entspricht.

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